F. Zimmermann GmbH

Verantwortung, Fairness & Nachhaltigkeit aus Überzeugung

EiMA Umweltrichtlinie

Die Verantwortung eines jeden Einzelnen für sich, für die Gesellschaft und für die Umwelt. Die Firma EiMa Maschinenbau GmbH (EiMa) stellt sich als produzierendes Unternehmen den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels. Wir sind uns unserer Verantwortung mit allen damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Gesellschaft bewusst, die mit unseren Handlungen einhergehen. Die vorliegende Richtlinie gibt uns dabei einen Überblick über unser Werteverständnis sowie unsere Zielsetzungen zum Umweltschutz. Die enthaltenen Themen reichen von Energieeffizienz über Wasser- und Luftqualität bis hin zum Management natürlicher Ressourcen, Abfallvermeidung und dem Umgang mit schädlichen Chemikalien. Die daraus abgeleiteten Regelungen geben die notwendige Sicherheit und Orientierung in unserem Arbeitsalltag. Die Orientierung allein reicht jedoch nicht aus. Die Richtlinie muss von allen Beteiligten stets eingehalten werden und gibt uns die Ziele vor, die wir erreichen möchten. Nur wenn wir uns zu jeder Zeit im Sinne der Umwelt verhalten, bleiben wir langfristig und nachhaltig erfolgreich. Die Richtlinie ist somit für alle Unternehmensbereiche und Beschäftigte der EiMa streng verbindlich. Jeder von uns kann die Umwelt schützen und zum Erfolg beitragen, wenn die Umweltrichtlinie stets eingehalten und aktiv gelebt wird.

EiMa verpflichtet sich keinem Menschen Schaden zuzufügen und die Umwelt zu schützen, während wir unsere Produkte im Einklang mit diesen Zielsetzungen entwickeln. Die Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Umwelt werden von uns erfasst, beurteilt und in Maßnahmen für Verbesserungen abgeleitet. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verringerung der Umweltbelastungen. Dabei halten wir die relevanten Anforderungen und Gesetze ein. Wir verpflichten uns, die Verordnungen wie auch die uns auferlegten Auflagen hinsichtlich des Umweltschutzes einzuhalten und darüber hinaus eigene Zielsetzungen zu erreichen. Wir möchten das Vertrauen unserer Kunden verdienen und dem Gemeinwesen unseres Standorts ein guter Nachbar sein, der soziale Vorteile schafft.

Wir erzielen eine möglichst rationale Verwendung unserer Energie, um eine höhere Energieeffizienz zu erreichen. Hierzu wollen wir unsere Treibhausgasemissionen reduzieren, auf grüne Energie setzen und unsere Prozesse so optimieren, dass die Energieverluste minimiert werden, um einen möglichst hohen Nutzen bei sinkendem Energieeinsatz zu erreichen. Bereits getroffene Maßnahmen: • Photovoltaikanlagen installiert • Energiesparlampen mit LED Technik installiert Maßnahmen in Planung: • Zertifizierung nach DIN ISO 14001 Zusätzlich entwickeln ein Energiemanagementsystems im Sinne der ISO 50001, mit dessen Hilfe der optimale Energieverbrauch ermittelt werden kann.

EiMa arbeitet stetig daran den Wasserverbrauch zu minimieren. Wie die gesetzlich geregelte Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft besagt, ist„ Wasser [ … ] keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ Daher achtet die EiMa auf eine hohe Trinkwasserqualität sowie einen hohen Standard der Abwasserentsorgung bei langfristiger Ver- und Entsorgungssicherheit.

Im Rahmen der gesetzlich geregelten Norm EN 15251, welche die europäischen Rahmenparameter für das Innenraumklima festlegt, achtet EiMa auf eine möglichst hohe lnnenraumluftqualität, da diese Auswirkungen auf das Wohlbefinden sowie die Gesundheit der Beschäftigten haben kann. Auf den Außenanlagen vermeidet EiMa die Verunreinigung der Luft im Rahmen der geltenden EN­Normen, so zum Beispiel mit geeigneten Filteranlagen in der Lackiererei und bei den Not-Aggregaten.

EiMa strebt eine verantwortungsvolle Nutzung und Beschaffung natürlicher Ressourcen bei der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb der Produkte an. Den sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen wie Wasser, Energie, Rohstoffen und Flächen betrachten wir als unsere gesellschaftliche Verpflichtung. EiMa bezieht ausschließlich Strom, in dem der Anteil aus erneuerbaren Energien größer 30% ist.

EiMa achtet auf eine streng eingehaltene Abfallvermeidung, unter der alle Maßnahmen verstanden werden, die der stofflichen Verwertung vorausgehen und die dazu dient, die Menge des anfallenden Abfalls zu reduzieren. Zudem verpflichtet sich EiMa unnötige Abfälle zu vermeiden, die von der Nutzung der Anlagen und Maschinen über den gesamten Produktlebenszyklus entstehen könnten. Der recycle bare Rohstoff­und Restmüll von EiMa wird von zertifizierten Dienstleistern abgeholt und fachgerecht verarbeitet. Dabei verfügt EiMa gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) über ein Kundenanalyse- und Entsorgungskonzept, laut welchem das Unternehmen die bestehende Gewerbeabfallverordnung vorschriftsmäßig umsetzt. Demnach werden alle Abfälle, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, getrennt erfasst und der Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt. Wenn keine Getrennterfassung möglich ist, werden die Abfälle aufgrund ihrer geringen Menge bzw. der Verschmutzung als Abfallgemisch erfasst und unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage abgegeben.

EiMa verpflichtet sich im Umgang mit Chemikalien negative Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren, natürliche Ressourcen zu schonen sowie den Nutzen von chemischen Anwendungen für eine nachhaltige Entwicklung zu maximieren. Hinweis EiMa wird die vorliegende Umweltschutzrichtlinie regelmäßig überprüfen und die Geschäftsführung wird sie bei etwaigen Gesetzesänderungen aktualisieren. EiMa wird in ihrer täglichen Arbeit dabei helfen die Umwelt nachhaltig und langfristig zu schützen. Geschäftsleitung Helmut Gras

EiMa Verhaltenskodex

Verantwortungsvolles, nachhaltiges und rechtmäßiges Handeln im internen und externen Geschäftsumfeld gehört zu den wesentlichen Werten der EiMa Maschinenbau GmbH (im Folgenden ,,EiMa“) und ist in ihrer Unternehmensstrategie fest verankert. Menschenrechte sind Grundnormen, die der Sicherung der Würde und Gleichheit aller dienen. Sie sind universelle, unveräußerliche und unteilbare Rechte, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Diese Definition ist in der „Internationalen Charta der Menschenrechte niederlegt und EiMa bekennt sich ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte. Die Wahrung dieser Rechte gilt für den Umgang mit unseren Mitarbeitern und sämtlichen Geschäftspartnern gleichermaßen.

2.1 Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
EiMa duldet keinerlei Form von Kinderarbeit. Kinder dürfen nicht durch Erwerbstätigkeit von ihrer Ausbildung abgehalten und auf diese Weise in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden. Ihre Würde ist zu respektieren und ihre Sicherheit und Gesundheit sind zu schützen. Im Einklang mit den ILO Kernarbeitsnormen hält EiMa das Mindestalter für Beschäftigung ein und lehnt Kinderarbeit strikt ab. Dies gilt insbesondere für besonders beklagenswerte Formen der Kinderarbeit, die mit Gefahren für die Gesundheit, Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern verbunden sind. Das Vorbesagte gilt gleichermaßen für die Duldung jeder Art der Zwangsarbeit.

2.2 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
EiMa respektiert das Recht aller Mitarbeiter, Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen. Wir legen Wert auf einen vertrauensvollen und respektvollen Dialog mit unseren Mitarbeitern. Ziel ist eine tragfähige Zusammenarbeit zum langfristigen Wohl des Unternehmens zu bewahren.

2.3 Schutz vor Diskriminierung
Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter ist ein grundlegendes Prinzip unserer Unternehmenspolitik. EiMa toleriert keine Diskriminierung ihrer Mitarbeiter. Niemand darf aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität, politischen oder sonstigen Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder jedweden anderen Merkmalen, die durch lokale Gesetze geschützt sind, wie z. B. Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Schwangerschaft benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die Vielfalt unserer Mitarbeiter unseren Unternehmenserfolg maßgeblich mitbestimmt und fördern aktiv eine offene und integrative Unternehmenskultur.

2.4 Anspruch auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
EiMa hält die geltenden Arbeitsschutzgesetze weltweit konsequent ein und setzt darüberhinausgehende eigene Standards zur Verbesserung der Arbeitssicherheit. In Zusammenarbeit mit unserem Arbeitsschutzbeauftragten überprüfen wir regelmäßig, dass die Vorgaben des Arbeitsschutzes und die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze im gesamten Betrieb eingehalten werden, um so das Risiko von Unfällen zu verringern. Wir stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter regelmäßig in den relevanten Aspekten zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterwiesen werden. Dazu werden die Führungskräfte regelmäßig geschult. Zusätzlich fördert das Unternehmen mit Initiativen im Bereich Gesundheitsmanagement (Jobbike, etc.) aktiv die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter. Auf der Grundlage von arbeitsplatzspezifischen Risikoanalysen werden entsprechende Maßnahmen im Einklang mit geltendem Recht umgesetzt.

2.5 Vergütung
EiMa bietet den Mitarbeitern eine wettbewerbsfähige und leistungsgerechte Vergütung, die durch Zusatzleistungen ergänzt wird. EiMa vergütet die Mitarbeiter fair, sowohl im internen als auch im externen Vergleich. Soweit vorhanden, werden bei der Vergütung die jeweils gesetzlich garantierten Mindestentgelte bzw. Mindestnormen der Branche eingehalten.

2.6 Arbeitszeiten
EiMa hält mindestens die jeweils gültigen nationalen Arbeitszeitregelungen ein. Darüber hinaus beschreiben unsere Arbeitszeitprinzipien die bei EiMa geltenden Grundsätze bezüglich Ruhezeiten, Freizeit, Urlaub und der Ausgewogenheit zwischen Berufs- und Privatleben. Dabei berücksichtigen Arbeitszeit- und Pausengestaltung sowohl betriebliche als auch individuelle Belange sowie insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

2.7 Qualifizierung
EiMa fördert die langfristige Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter. Wir stellen neue Mitarbeiter auf Basis ihrer individuellen Fähigkeiten ein und fördern bzw. entwickeln sie dementsprechend. Dabei steht nicht nur die fachliche Qualifizierung im Vordergrund, sondern auch die persönliche Entwicklung. Der Zugang zu Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen beruht auf dem Grundsatz der Chancengleichheit aller Mitarbeiter. Besonderen Wert legen wir insbesondere auf die Ausbildung von jungen Menschen in verschiedenen Ausbildungsberufen und bemühen uns, unserer gesellschaftlichen Verantwortung in diesem Bereich gerecht zu werden.

2.8 Recht auf Privatsphäre – Schutz persönlicher Daten
Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern und Kunden bezüglich der Nutzung ihrer persönlichen Daten halten wir hohe Datenschutzstandards ein. EiMa orientiert sich grundsätzlich am deutschen Datenschutzstandard

EiMa erwartet von allen Geschäftspartnern die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der ILO Kernarbeitsnormen, der Prinzipien des UN Global Compact sowie der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Geschäftsführung wirkt dabei aktiv auf die Einhaltung und Umsetzung dieser Prinzipien entlang der Wertschöpfungskette hin. Alle Mitarbeiter sind aufgefordert, dieses Ziel ebenfalls nach Kräften zu unterstützen.

3.1 Schutz von Informationen und geistigem Eigentum
Wir schützen vertrauliche Informationen und respektieren geistiges Eigentum; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen, Geschäftsgeheimnisse und nichtöffentliche Informationen geschützt sind.

3.2 Vermeidung gefälschter Teile
EiMa unternimmt Anstrengungen das Risiko zu minimieren, dass gefälschte Materialien oder Bauteile in unseren Anlagen verbaut werden. Wenn Fälschungen identifiziert werden, hält EiMa diese unter Verschluss und informiert den Kunden bzw. die zuständige Strafverfolgungsbehörde.

3.3 Lieferkette
Wir erwarten von unseren Lieferanten, die Grundsätze dieses Code of Conduct einzuhalten, bzw. gleichwertige Verhaltenskodizes anzuwenden. Zudem bestärken wir sie, die Inhalte dieses Code of Conduct auch in ihren Lieferketten durchzusetzen. Wir behalten uns vor, die Einhaltung des Code of Conduct bei unseren Lieferanten zu überprüfen. Dies kann zum Beispiel in Form von Fragebögen, Bewertungen oder Audits erfolgen. Falls Zweifel hinsichtlich der Einhaltung dieses Code of Conduct bestehen, so wird der Lieferant aufgefordert, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und den Vorgang an seinen zuständigen Kontakt in unserem Unternehmen zu melden.

3.4 Interessenkonflikte
Verhaltensweisen, die Beschäftigte oder für EiMa handelnde Beauftragte (z. B. Berater, Handelsvertreter, Kooperationspartner) in Konflikt mit ihrer Verpflichtung auf das Unternehmenswohl von EiMa bringen könnten, werden nicht toleriert. Daher haben unternehmerische Entscheidungen (z. B. Angebotsabgaben, Geschäftspartnerauswahl, Personalentscheidungen) ausschließlich auf Grundlage nachvollziehbarer objektiver Kriterien und den bei EiMa geltenden Prozessen und Richtlinien zu erfolgen. Persönliche Näheverhältnisse von Beschäftigten oder deren Angehörigen zu Geschäftspartnern von EiMa oder relevanten staatlichen Stellen, die sich im Falle eines Geschäftsabschlusses positiv für diese Beschäftigten oder deren Angehörige auswirken könnten, sind der Führungskraft rechtzeitig mitzuteilen. Dasselbe gilt im Falle finanzieller Beteiligungen von Beschäftigten oder deren Angehörigen an Unternehmen von EiMa Geschäftspartnern, sofern diese Beteiligungen nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Sodann hat die Führungskraft im Zuge einer sachlichen Abwägung über den Umgang mit dem Interessenkonflikt zu entscheiden. Nebentätigkeiten sind von Beschäftigten frühzeitig anzuzeigen und so zu organisieren, dass diese nicht im Konflikt mit ihren arbeitsvertraglichen Pflichten stehen. Insbesondere bedürfen Tätigkeiten für Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung durch EiMa.

3.5 Unerlaubte Beeinflussung
EiMa bekämpft Korruption jedweder Art und verbietet Beschäftigten und für EiMa handelnden Beauftragten jegliche Form der unerlaubten Beeinflussung. Die jeweils geltenden Antikorruptionsgesetze sind ausnahmslos einzuhalten. Daher dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern, staatlichen Stellen oder anderen an Geschäftsvorgängen beteiligten Dritten zu keiner Zeit materielle oder immaterielle Vorteile gefordert oder angenommen werden, durch die der Eindruck einer Beeinflussung geschäftsrelevanter Entscheidungen entstehen kann. Zudem dürfen im Rahmen von Geschäftsvorgängen niemals Vorteile versprochen, angeboten oder gewährt werden mit der Absicht, einen Auftrag zu erhalten, ein Geschäft zu sichern oder in sonstiger Form geschäftsrelevante Entscheidungen zu beeinflussen.

4.1 Gesundheit
Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist von außerordentlicher Bedeutung. An den Arbeitsplätzen gelten ein Rauchverbot sowie ein Verbot von Alkohol und anderen Rauschmitteln. Mitarbeiter dürfen keine gefahrgeneigten Tätigkeiten erledigen, wenn ihre Leistung durch Medikamente beeinträchtigt ist. EiMa fördert die Gesundheit der Mitarbeiter aktiv durch Programme und Aktionen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

4.2 Umwelt- und Klimaschutz
Für ein produzierendes Unternehmen wie EiMa sind der Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Ressourcen unabdingbar. Deshalb sind wir fortlaufend bemüht, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern, indem wir stets im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben und Umweltabkommen verantwortungsbewusst mit Rohmaterialien umgehen sowie Abfallaufkommen und Emissionen reduzieren. Jeder Mitarbeiter trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen. Dazu gehört auch ein sparsamer Energieverbrauch in den jeweiligen Arbeitsbereichen. Abfälle sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Produktionsanlagen sind im Rahmen der genehmigungsrechtlichen Vorgaben zu errichten und betreiben.

4.3 Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit ist integraler Bestandteil aller Betriebsabläufe und wird bereits ab der Planungsphase in die technischen, ökonomischen und sozialen Überlegungen einbezogen. Wir wollen Gefährdungen, Unfälle und Schäden bestmöglich vermeiden. Gemäß den gesetzlichen Anforderungen führen wir regelmäßig Arbeitsschutzunterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Gesundheitsvorsorgen durch. Um diese Anforderungen weiterhin einzuhalten und die Abläufe zu optimieren, sind alle Mitarbeiter aufgerufen, Verbesserungsvorschläge der Fachkraft für Arbeitssicherheit mitzuteilen. Von allen Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die geltenden Gesundheits- und Sicherheitsgesetze und andere Standards einhalten. Vorgesetzte sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln verantwortlich.

Die Führungskräfte sind für die Umsetzung des EiMa Kodex in ihrem Bereich verantwortlich. Jede Führungskraft ist verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Inhalt und Bedeutung dieses Kodex zu informieren und sie bei der Anwendung der Grundsätze im täglichen Handeln zu beraten und zu unterstützen. Gleichzeitig müssen Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben, z. B. im Umgang mit Mitarbeitern oder als Grundlage für ihre unternehmerischen Entscheidungen, den Menschenrechtskodex beachten. Alle Anhaltspunkte auf mögliche Menschenrechtsverstöße sind von der Führungskraft umsichtig und zügig zu klären. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, den vorliegenden EiMa Kodex einzuhalten und sein berufliches Handeln an den darin formulierten Grundsätzen auszurichten. Bei Hinweisen auf mögliche Menschenrechtsverstöße kann der Mitarbeiter die eigene Führungskraft ansprechen. Alle Fragen und Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Ansprechpartner gehen den Hinweisen nach und leiten erforderlichenfalls korrigierende Maßnahmen ein. Damit können Probleme eventuell frühzeitig gelöst und größere Nachteile für Betroffene vermieden werden. Wir bieten zudem die Möglichkeit, etwaige Verstöße per E-Mail an Beschwerde@eima­maschinenbau.de schriftlich zu melden. Sollte die Überprüfung ergeben, dass EiMa direkt oder indirekt einen Verstoß verursacht oder dazu beigetragen hat, werden angemessene korrektive Maßnahmen eingeleitet. Verstöße von Mitarbeitern gegen die im Kodex beschriebenen Menschenrechtsprinzipien können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen entsprechend der lokalen Gesetzgebung führen. Der EiMa Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen tritt mit dem Tag seiner Unterzeichnung in Kraft. Aus ihm können keinerlei individuelle Ansprüche oder Ansprüche Dritter hergeleitet werden. Verbindlich ist nur die deutsche Fassung.
Geschäftsleitung
Helmut Gras

EiMa Arbeitsschutzrichtlinie

Die EiMa Maschinenbau GmbH (im Folgenden „EiMa“) verpflichtet sich die anwendbaren Arbeits­und Gesundheitsschutzbestimmungen einzuhalten und setzt sich für eine saubere, gesunde und sichere Arbeitsumgebung ein. Wir nehmen aktiv an Qualitätssicherungsmaßnahmen teil, die unser Arbeitsumfeld zusätzlich sicher machen und verbessern. Es ist für und selbstverständlich, dass alle Beschäftigten jeden Tag an einem sicheren Arbeitsumfeld ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Das ist das Ziel all unserer Gesundheits- und Sicherheitsaktivitäten. Unsere Arbeitsschutzrichtlinie umfasst:

  • Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Krankheitsfällen
  • Bereitstellung einer persönlichen Schutzausrüstung
  • Bereitstellung und Wartung sicherer Maschinen und Anlagen
  • Arbeitsplatzergonomie
  • sichere Handhabung und Verwendung von Gefahrstoffen / Chemikalien
  • Umsetzung von Notfallmaßnahmen im Brandfall
  • Schulung und Beratung in Arbeits- und Gesundheitsfragen unserer Beschäftigten

Dabei folgen wir geltenden Gesetzen:

  • Arbeitsschutzgesetzt ArbSchG
  • Arbeitssicherheitsgesetz ASIG
  • Mutterschutzgesetz MuSchG
  • Jugendarbeiterschutzgesetz JArbSchG
  • Arbeitsstättenverordnung ArbStättV
  • Vorschriften und Regeln der DGUV

Zudem legt EiMa immer wieder neue Vorschriften und Richtlinien fest, um eine Kultur der Sicherheit am Arbeitsplatz zu schaffen.

Die Unfallverhütung stellt für uns eine moralische und ethische Verpflichtung dar. EiMa hat es sich als Ziel gesetzt, alle Beschäftigten bestmöglich vor Gefahren und arbeitsbedingten Krankheitsfällen zu schützen. Sollte es trotz umfassender Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem Arbeitsunfall kommen, sind die sofort einzuleitenden Rettungs- und Notfallmaßnahmen geregelt. Im Nachgang werden Unfälle stets in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft aufgearbeitet und ggf. weitere Unfallverhütungsmaßnahmen initiiert.

Die Sicherheit der Beschäftigten hat für EiMa höchste Priorität. Daher wird jedem Beschäftigten eine persönliche Schutzausrüstung entsprechend der beruflichen Tätigkeit unentgeltlich bereitgestellt.

EiMa gestaltet die Arbeitsplätze nach ergonomischen, arbeitsmedizinischen Standards, um die Gesundheit jedes einzelnen Beschäftigten zu erhalten und diese vor berufsbedingten Krankheiten bestmöglich zu schützen. Regelmäßig stattfindende Checkups, mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, tragen ebenfalls dem Gesundheitsschutz bei.

Bei der Verwendung von Gefahrstoffen / Chemikalien, z.B. Farben, Reiniger, Schmiermittel, ist der ordnungsgemäße Umgang mit diesen Substanzen einzuhalten. Dafür liegen entsprechende Sicherheitsdatenblätter vor, in die die Anwender regelmäßig eingewiesen werden. Wir verpflichten uns, die Anforderungen der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 30.12.2006) sowie der RoHS II Richtlinie (2011/65/EU, erweitert durch 2015/863/EU), einzuhalten. Ebenso verpflichten wir unsere Lieferanten, diese Richtlinien einzuhalten (AGB, XIII. Stoffe in Produkten).

Mit der Entstehung eines Brandes muss jederzeit gerechnet werden. Daher ist es umso wichtiger, Brände zu vermeiden, um das Leben und die Gesundheit aller Beschäftigten sowie die Sachwerte des Unternehmens zu schützen. EiMa führt daher regelmäßig Brandschutzunterweisungen und jährliche Brandschutzübungen durch, um die Beschäftigten für die Entstehung und Bekämpfung eines Brandes zu sensibilisieren. Zudem entspricht die technische Ausstattung der Büro- und Produktionsgebäuden der aktuell geltenden Brandschutzverordnung.

EiMa führt regelmäßig Schulungen für die Beschäftigten zum Gesundheits- und Arbeitsschutz durch. Dazu gehören insbesondere auch die Ausbildungen zu Ersthelfern sowie zu Brandschutzbeauftragten. Sicherheitsunterweisungen finden jährlich sowie bei der Einstellung von Mitarbeitern oder aus gegebenem Anlass statt.
Geschäftsleitung
Helmut Grass